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   OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23   

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OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23 (https://dejure.org/2023,38636)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.12.2023 - 3 U 1052/23 (https://dejure.org/2023,38636)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 3 U 1052/23 (https://dejure.org/2023,38636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 7 Abs 2 S 2 Buchst k EUV 2015/848, Art 19 EUV 2015/848, Art 32 EUV 2015/848, Art 33 EUV 2015/848, Art 16 aF EUV 2015/848

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anerkennung einer in England erteilten Restschuldbefreiung nach dem Brexit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung der zur Durchführung und Beendigung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Entscheidungen eines englischen Gerichts in einem vor dem 31.12.2020 eingeleiteten Insolvenzverfahren; Verlagerung des Lebensmittelpunktes eines Schuldners in einen anderen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 764
  • MDR 2024, 330
  • NZI 2024, 340
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 07.10.2014 - 3 U 91/14

    Zustandekommen des Vertrages beim Handeln unter frendem Namen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Mit Berufungsurteil des Senats vom 07.10.2014, 3 U 91/14, wurde der Kläger rechtskräftig verurteilt, an den Beklagten 50.000 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.08.2012 sowie an den Kläger und seine Ehefrau, E. H., 18.905,70 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.08.2012 zu zahlen.

    die Zwangsvollstreckung des Beklagten aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 07.10.2014, 3 U 91/14, für unzulässig zu erklären;.

    Das Landgericht hat die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen den Kläger aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 07.10.2014, 3 U 91/14, sowie dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mainz vom 16.01.2015, 4 O 172/12, für unzulässig erklärt und den Beklagten unter teilweiser Klageabweisung im Übrigen hinsichtlich eines Teils der Nebenforderungen ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 22.191,37 ? nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 10.208,56 ? seit 16.03.2023 und aus einem Betrag in Höhe von 11.982,81 ? seit 16.06.2023 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 1.054,10 ? zu zahlen.

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Senats vom 07.10.2014, 3 U 91/14, für unzulässig erklärt.

    Der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Senats vom 07.10.2014, 3 U 91/14, steht die von dem Kläger in England erlangte Restschuldbefreiung entgegen.

    Er hat mithin beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 07.10.2014, 3 U 91/14, für unzulässig zu erklären.

    bb) Offensichtlich auf einen entsprechenden telefonischen, nicht näher dokumentierten Hinweis der zuständigen Einzelrichterin stellte der Klägervertreter mit Schriftsatz vom 22.02.2023 (Bl. 35 eAkte LG) klar, dass sich das Verfahren auch auf den Kostenfestsetzungsbeschluss bezieht und formulierte den Klageantrag "rein vorsorglich und hilfsweise" wie folgt neu: "Die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen den Kläger aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 07.10.2014, 3 U 91/14, und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mainz vom 16.01.2015, 4 O 179/12, wird für unzulässig erklärt.".

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Denn nach dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens hätte der Gläubiger vor englischen Gerichten gegen die Restschuldbefreiung vorgehen müssen und kann mit seinen Einwendungen im Rahmen der Anerkennung der Entscheidung nicht gehört werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 304/13, zu Art. 16, 25 EuInsVO a. F.).

    Dies gilt auch für die Anerkennung der zur Durchführung und Beendigung eines Insolvenzverfahrens ergangenen Entscheidungen im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 EuInsVO (BGH, Urteil vom 10.09.2015, IX ZR 304/13, Rn. 8, juris, zu Art. 16, 25 EuInsVO a. F.).

  • EuGH, 11.11.2021 - C-168/20

    Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in einen anderen Mitgliedstaat, um ein "günstigeres Insolvenzrecht" zu erlangen, ist als geschickte Gestaltung grundsätzlich legitim und verstößt für sich genommen noch nicht gegen den ordre public-Vorbehalt (Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2021 - C-168/20, NZG 2022, 29).

    Die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in einen anderen Mitgliedstaat, um ein "günstigeres Insolvenzrecht" zu erlangen, ist als geschickte Gestaltung grundsätzlich legitim und verstößt für sich genommen noch nicht gegen den ordre public-Vorbehalt (EuGH, Urteil vom 11.11.2021, C-168/20,NZG 2022, 29; Uhlenbruck/Deppenkemper, a. a. O.).

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Damit hat er sich den Urteilsausspruch des Landgerichts zu Eigen gemacht und sein Klagebegehren entsprechend erweitert (BGH, Urteil vom 19.03.1986, IVb ZR 19/85, NJW-RR 1986, 1260; Urteil vom 12.01.1994, VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351-371, Rn. 83; Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 5/05, NJW 2006, 1062; Zöller/Feskorn, a. a. O., § 308 ZPO, Rn. 7).
  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Aus diesem untrennbaren Zusammenhang von Antrag und Begründung ergibt sich zwingend die Beachtlichkeit des vom Kläger dargestellten Sachverhalts, auf den er seinen Klageantrag stützt, für das Verständnis und auch die inhaltliche Begrenzung seines Klagebegehrens (BGH, Urteil vom 16.11.1993, VI ZR 105/92, NJW 1994, 788; MüKoZPO/Musielak, 6. Aufl. 2020, ZPO § 308 Rn. 6).
  • BGH, 10.10.2017 - II ZR 353/15

    Publikums-Kommanditgesellschaft: Erneute Einforderung einer unter Vorbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Dementsprechend ist nicht nur darauf zu sehen, ob der Antrag für sich allein betrachtet einen eindeutigen Sinn ergibt, sondern es ist auch die dem Antrag beigegebene Begründung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10.10.2017, II ZR 353/15, BeckRS 2017, 135587, Rn. 17).
  • BGH, 14.01.2014 - II ZR 192/13

    Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Die deutsche öffentliche Ordnung ist nur verletzt, wenn das Ergebnis der Anwendung ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass dies nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGH, Urteil vom 14.01.2014, II ZR 192/13, NJW 2014, 1244 Rn. 25).
  • BGH, 16.11.2005 - VIII ZR 5/05

    Recht des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne am Balkon der Mietwohnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Damit hat er sich den Urteilsausspruch des Landgerichts zu Eigen gemacht und sein Klagebegehren entsprechend erweitert (BGH, Urteil vom 19.03.1986, IVb ZR 19/85, NJW-RR 1986, 1260; Urteil vom 12.01.1994, VIII ZR 165/92, BGHZ 124, 351-371, Rn. 83; Urteil vom 16.11.2005, VIII ZR 5/05, NJW 2006, 1062; Zöller/Feskorn, a. a. O., § 308 ZPO, Rn. 7).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 34/08

    Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Zwar kommt in Fällen des Erschleichens einer Restschuldbefreiung durch Täuschung über den Lebensmittelpunkt grundsätzlich die Annahme einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 826 BGB und ein darauf gestützter Schadenersatzanspruch in Betracht (BGH, Urteil vom 06.11.2008, IX ZB 34/08, Rn. 11, juris).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZR 220/94

    Wirkung eines einer Vollstreckungsabwehrklage stattgebenden Urteils im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.12.2023 - 3 U 1052/23
    Das Urteil, das der Vollstreckungsabwehrklage stattgibt, lässt deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, die materielle Rechtskraft der Verurteilung und die Kostenentscheidung des früheren Urteils unberührt (BGH, Urteil vom 20.09.1995, XII ZR 220/94, Rn. 9, juris).
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86

    Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels

  • OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 4 U 229/19

    Voraussetzungen einer Nichtleistungskondiktion Vermögensverschiebung infolge

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZR 82/06

    Nachweis der beurkundeten Erklärungen durch Vorlegen einer beglaubigten Abschrift

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 15/16

    Vollstreckbarerklärung der Entscheidung eines ausländischen Gerichts

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